Vom Ebay-Schnäppchenjäger zum Hehler und zurück

Geld sparen kann teuer werden: Wenn man zu viel Glück bei einer Ebay-Auktion hat und sehr günstig den Zuschlag bekommt, wird man da schon mal von der Staatsanwaltschaft besucht. Und dann auch noch verurteilt – nämlich als Hehler. Kein Witz, sondern eine wahre Geschichte, über die ich gerade bei Spiegel.de einen für alle Ebay-Schnäppchenjäger interessanten Artikel gelesen habe.

Worum gings? Für knapp 700 Euro hatte ein Programmierer bei Ebay ein Navigationsgerät ersteigert, das in der Auktionsbeschreibung als “nagelneu” bezeichnet wurde. Der Neupreis des Gerätes hätte zu der Zeit des Auktionsendes bei über 2.100 Euro gelegen. Glück gehabt, würde ich meinen – wer bekommt nicht mal gern den Zuschlag für ein so gutes Schnäppchen?

Plötzlich steht die Staatsanwaltschaft vor der Tür
Für den Programmierer konnte die Freude aber nur kurz währen: Das Gerät entpuppte sich als Hehlerware, die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet und der Programmierer als “Hehler” zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. So teuer kann ein gutes Schnäppchen also sein.

Jetzt wurde das Urteil vom Karlsruher Amtsgericht einkassiert – natürlich zu Recht. Wie kann ich denn zum Hehler werden, wenn ich nichtsahnend ein Produkt ersteigere, das auch einem Diebstahl stammt? Völlig paradox.

Ein Schmankerl sind die Urteilsbegründungen, die beim jetzt aufgehobenen Urteil verkündet wurden – unglaublich wie hierzulande manchmal Urteile völlig an der Sache vorbei gefällt werden:

Urteilsbegründung Nr. 1:

Der bei der Auktion erzielte Höchstpreis war zu niedrig: “Der Angeklagte wusste, dass das Neugerät mindestens dreimal so viel kostete, wie er aufwenden musste.”

Urteilsbegründung Nr. 2:

Der Startpreis war zu niedrig. Der Käufer hätte wegen des Verhältnisses zwischen Neu- und Verkaufspreis misstrauisch werden müssen. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Preis bei einer Auktion zustande kam: “Zwar werden bei einer solchen auch Waren unter ihrem Wert verkauft, hier jedoch lag das Mindestgebot bei 1 Euro.”

Urteilsbegründung Nr. 3:

Abgesehen von diesem offensichtlich sehr günstigen Kaufpreis war es für “den Angeklagten ersichtlich, dass das Gerät von Polen aus verkauft wurde, was eine Rechtsverfolgung zumindest erschwerte.”

Zum Glück ist der Programmierer in die zweite Instanz gegangen – die Schnäppchenjagd kann also bei Ebay weitergehen ohne dass ich mich ständig als Hehler fühlen muss …

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