Okt 10 | Private Altersvorsorge (1): Wohn-Riester im Test – Informationen, Vorteile, Nachteile |
| geschrieben von Philipp Roßmann am 10. Oktober 2009 |
Die Deutschen legen weniger für die Rente zurück. Dies ist das Ergebnis einer vor kurzem veröffentlichten Studie des Instituts für Demoskopie in Allensbach im Auftrage der Postbank. Und trotzdem: Die private Altersvorsorge bleibt wichtig – auf den Staat als Rentenzahler kann man sich heute nicht mehr verlassen In unserer neuen Serie stellen wir Ihnen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge vor. Heute Teil 1: Altersvorsorge mit Wohn-Riester.
Die oben genannte Studie zeigt auf der einen Seite, dass die Deutschen immer weniger für’s Alter, andererseits aber auch, dass die eigenen 4 Wände als Altersvorsorge weiterhin sehr beliebt bleiben. Der Staat hat dies auch verstanden und hat schon seit längerem eine Möglichkeit geschaffen, die bisher schon vorhandene staatlich geförderte Riesterrente mit dem Wunsch nach einem Eigenheim zu verknüpfen. Der Grund warum dieser sogenannte “Wohn-Riester” noch nicht sehr weit verbreitet ist, ist die Tatsache, dass durch die staatliche Förderung der bereits recht komplizierte Bausparvertrag noch verzwickter wird. Dadurch scheuen viele Bankberater davor zurück, dieses Produkt ihren Kunden anzubieten.
Deshalb hier von uns die wichtigsten Informationen zum Wohn-Riester:

1. Alle wichtigen Details des neuen Eigenheimrentengesetzes im Überblick:
- Der Staat fördert nun Spar- und Tilgungsbeiträge auf Bausparverträge mit der vollen Riester-Förderung
- Das gesamte angesparte Guthaben kann bei Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie ab 2008 zu 100% förderunschädlich entnommen werden
- Es gibt aber auch beim “Wohn-Riester” förderschädliche Entnahmen vom Bausparvertrag: Für Maßnahmen zur Modernisierung und Renovierung; Für die Umschuldung bereits bestehender Immobilienfinanzierungen (Ausnahme: Die Umschludung erfolgt bei Renteneintritt mit dem Bausparvertragsguthaben)
- Bei Riester-geförderten Bausparverträgen wird keine Abgeltungsteuer für die Guthabensverzinsung erhoben
- Auch der “Wohn-Riester” wird wie die normalen Riester nachgelagert besteuert
2. Vorteile des “Wohn-Riesters”
Vorteile des “Wohn-Riester” in der Ansparphase:
Durch die Zulagen und evtl. Steuervorteile (identisch der übrigen Riesterformen) erzielt man eine höhere Sparleistung, die sich in folgenden Punkten positiv auswirkt:
- schnellere Zuteilung des zinsgünstigen Darlehens
- höhere Bausparsumme und dadurch höheres zinsgünsitges Darlehen
- mehr Eigenkapital und dadurch geringere Belastung durch Zinsen
Vorteile des “Wohn-Riester” in der Darlehensphase:
Die staatliche Förderung wird nicht nur beim Ansparen des Vertrages, sondern auch beim Zurückzahlen des Darlehens gewährt. Hierdurch ergibt sich einen höhere Tilgungsleistung, was ebenfalls einige Vorteile in sich birgt:
- schnellere Rückzahlung des Darlehens
- Reduzierung der Gesamtbelastung, durch die staatlichen Zulagen und evtl. Steuervorteile
- mietfreies Wohnen wird schneller erreicht
- durch die freie Liquidität haben Sie mehr Geld für sich oder können diese Einsparung in weitere private Altersvorsorge investieren

3. Nachgelagerte Besteuerung des “Wohn-Riesters”
Alle Riesterverträge werden nachgelagert besteuert, das heißt, dass die Sparbeiträge steuerfrei sind, aber die Rentenleistungen aus dem Vertrag mit dem eigenen persönlichen Steuersatz versteuert werden. Angewandt wird hier der Steuersatz bei Beginn der Auszahlung. Da meist zu Beginn der Rente ausgezahlt wird, ist der Steuersatz relativ gering. Bei dem “Wohn-Riester” gibt es keine Rentenzahlung und somit muss die Besteuerung über ein sogenanntes Wohnförderkonto fiktiv dargestellt und berechnet werden.
Der Bausparvertrag wird bis zur Zuteilungsreife bespart. Wenn auf den Bausparvertrag genügend angespart wurde, wird das zinsgünstige Darlehen und die bis jetzt angesparten Beträge ausgezahlt. Der gesamte Entnahmebetrag wird dem Wohnförderkonto angerechnet. Die Tilgungsleistungen, die auch staatlich geförderten werden, erhöhen ebenfalls das Wohnförderkonto. Schlussendlich wird dieses Wohnförderkonto jährlich zusätzlich noch um 2% erhöht. Das Wohnförderkonto dient als Berechnungsgrundlage für die spätere nagelagerte Besteuerung. Die Besteuerung fällt zum Zeitpunkt der endgültigen Rückzahlung des geförderten Bauspardarlehen an und kann in zwei Möglichkeiten beglichen werden: 1. in Raten über max. 25 Jahre oder in einem Betrag auf 70 % des Wohnförderkontos zum Zeitpunkt des Renteneintritts.
4. Kosten des “Wohn-Riesters”
Bei den meisten Bausparverträgen fällt zu Beginn eine Abschlussgebühr von meist 1% der Bausparsumme an. Diese Gebühr wird beim “Wohn-Riester” aber über mehrere Jahre verteilt und fällt somit nicht sofort in einer Summe an. Zusätzlich fällt bei einigen Bausparkassen für die aufwendigere Bearbeitung eine jährliche Gebühr an. Diese beläuft sich im kleinen zweistelligen Bereich.
5. Fazit
Wer sich sicher ist, dass er ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen will, hat mit dem “Wohn-Riester” sicherlich eine sehr gute Möglichkeit seinen Traum vom Staat mitfinanzieren zu lassen. Wer aber eher eine klassische Rente bevorzugt, sollte auf jeden Fall in einen “normalen” Riester investieren. Hierbei empfehle ich den transparenten Versicherungsverlgeich www.Tarifcheck24.de.
Weitere Informationen zum Thema Wohn-Riester finden Sie auch hier:
Bundesfinanzministerium
Zeit Online
ARD.de






Hallo! Sehr guter Artikel, in dem viele Wahrheiten stecken. Denn trotz aller negativen Stimmen, die kursieren, ist doch die Riester-Rente immernoch der wichtigste Baustein einer privaten Altersvorsorge! Und in Form von Wohnriester ein super Weg, das eigen Heim zu gründen, um am Ende keine Miete mehr zahlen zu müssen! Auf http://www.riestermeister gibt es einen Podcast rund um das Thema Riester-Rente, u.a. auch ein Film zum Thema Wohnrister, wo ein konkretes Beispiel einmal durchgerechnet wird! Schöne Grüße!