Konkurrenz belebt das Geschäft: Seit es mit DeutschlandSIM, Simyo, Blau.de und Lidl-Mobile.de weitere Handytarife mit Kostenschutz-Funktion gibt, purzeln die Preise in diesem recht neuen Segment der Handytarife. O2 – mit O2o Pionier bei Kostenschutz-Handytarifen (hier unser O2o Testbericht) – reagiert auf die Mitbewerber nun allerdings ungewöhnlich. Statt sinkender Preise führt O2 Limits für den Kostenairbag ein: Wer zu viel telefoniert oder SMS schreibt, kann außerordentlich gekündigt werden. Ärgerlich ist diese Änderung für Bestandskunden – für Neukunden wird der Handytarif damit deutlich unattraktiver als die Konkurrenz. Meine Meinung zu den Änderungen.
Bei einer über das übliche Maß hinausgehenden, unangemessenen hohen Nutzung der ab 50 € gewährten Flatrate im Tarif o2 o behält sich o2 vor, den Kunden zu informieren und ggf. das Vertragsverhältnis fristgemäß zu beenden. Von einer unangemessenen hohen Nutzung geht o2 aus, wenn innerhalb eines Abrechnungszeitraums das 10-fache der normalen Nutzung im Hinblick auf nationale Standardinlandsgespräche überschritten wird. Laut der Zeitschrift Stiftung Warentest, Ausgabe September 2009 (Seite 38-41), fallen bei normaler Nutzung 90 Standardgesprächsminuten und 50 SMS pro Abrechnungszeitraum an.
So steht es seit kurzem im Kundenservice-Bereich von O2. Ein Statement, dass für Neukunden, die sich einen Kostenschutz Handytarif zulegen wollen, durchaus von Interesse sein sollte, da die Möglichkeit der unbegrenzten Nutzung nach Erreichen des Kostenairbags damit deutlich eingeschränkt wird. Bei den anderen Anbietern von Kostenschutz Handytarifen ist mir bisher kein derartiger Passus in den AGB bekannt.
Interessant ist vor allem, wie O2 eine “übermäßige Nutzung” des Kostenairbags definiert. Man beruft sich auf Stiftung Warentest und die hier festgestellte normale Nutzung von SMS und Handytelefonie. Konkret in Zahlen umgesetzt heißt das: Wer mit O2o mehr als 900 Minuten im Monat telefoniert und mehr als 500 SMS versendet, fällt bei O2 in den Verdacht der “übermäßigen” Nutzung. Dabei ist diese Nutzung nicht schwer zu erreichen, entspricht sie doch bei einem Monat mit 30 Tagen gerade einmal 30 Telefonieminuten pro Tag – und auch 500 SMS können von Vieltippern leicht erreicht werden.
Ärgerlich für mich ist, dass diese Information nur versteckt auf der O2-Seite zu finden ist und offenbar auch nachträglich eingefügt wurde – dabei ist sie für Vieltelefonierer durchaus von Belang. Vor allem definiert O2 die “übermäßige” Nutzung deutlich strenger als andere Anbieter: 1und1 geht von einer übermäßigen Nutzung seiner Allnet-Handyflatrate z.B. erst ab 15.000 Telefonieminuten pro Monat aus, Vodafone.de bei seiner SuperFlat Allnet ebenso.
Nun ist es freilich nicht so, dass man von O2 automatisch gekündigt wird, wenn man mehr als 900 Minuten pro Monat mit O2o telefoniert. Deutlich schreibt O2, dass man sich in diesem Fall nur das Recht auf außerordentliche Kündigung vorbehalte. Trotzdem ist mir nicht verständlich, warum als Bemessungsgrundlage für übermäßige Nutzung eine derart geringe Nutzung dient.
Ein Blick in die AGB der anderen Kostenschutz Tarife Anbieter
Auch bei den anderen Anbietern von Kostenschutz Tarifen gibt es Einschränkungen. So definiert DeutschlandSIM.de (ebenfalls o2-Netz, Kostenstopp aber schon bei 35 Euro):
Der Kosten-STOPP gilt nicht bei missbräuchlicher und übermäßiger Nutzung, bspw. in Modem oder Call-Center-Anlagen sowie für Roamingkosten, Rufumleitungen ins In- und Ausland, Konferenzverbindungen, Mehrwertdienste und Sonderrufnummern.
Zahlen, anhand derer man die Definition der übermäßigen Nutzung sehen könnte, werden hier aber nicht genannt.
Bei Blau.de und Simyo.de habe ich in den AGB keinen Passus zur übermäßigen Nutzung gefunden. Die gewerbliche Nutzung ist hier natürlich auch untersagt.
Auch bei Base.de/ADAC habe ich keine entsprechenden Informationen gefunden.
Meine Meinung:
O2 hat ein neues Nutzungsprofil für O2o-Kunden definiert – und macht den Tarif unattraktiv für Vieltelefonierer, die nun immer mit der Möglichkeit leben müssen, von O2 wegen “übermäßiger Nutzung” außerordentlich gekündigt zu werden. Und das schon bei 30 Minuten Handytelefonaten pro Tag. Wer diesem Damokles-Schwert entgehen möchte, sollte lieber gleich zu einem anderen Anbieter gehen. Bestandskunden sollten aus meiner Sicht Ruhe bewahren und erst einen Anbieter-Wechsel erwägen, wenn tatsächlich eine Warnung von O2 kommt.
Mein Favorit ist derzeit der ebenfalls im Netz von O2 realisierte Handytarif DeutschlandSIM.de: Hier setzt der Kostenairbag bereits bei 35 Euro ein und umfasst – anders als bei O2o – neben SMS und Telefonie auch Datenverbindungen. Auch vor Einsetzen des Kostenairbags ist hier Telefonieren und SMS mit 9 cent pro Einheit günstiger als bei O2o.
Hier gibt es auch einen Kostenschutz Tarife Tarifvergleich.
Update 22.11.2010:
Doch alles nicht so gemeint? Teltarif hat ein Statement des O2 Pressesprechers Albert Fetsch veröffentlicht. Dort heißt es:
“Es gibt keine Nutzungseinschränkung für o2 o. Der Tarif mit dem Kosten-Airbag bleibt in seinen Bestandteilen unverändert erhalten. Es wurden keine Kunden verwarnt oder gekündigt. Bei den genannten Werten handelte sich um Richtwerte, mit denen wir auf einer FAQ-Seite mehr Transparenz beim Kunden schaffen wollten.”
Warum man genau diese Richtwerte nun zugrunde liegt, erfahre ich hier aber nicht. Schade, da hätte man mehr Klarheit schaffen können.

Bernd
01.03.2011
Wie Sie ja bereits im Beitrag erwähnten, hat die Konkurrenz inzwischen auch Angebote mit Kostenbremse und die sind teilweise noch günstiger, als die von O2. Mich würde es in diesem Fall nicht sonderlich stören, wenn mir O2 wegen übermäßiger Nutzung kündigt und ich dann in einen günstigeren Tarif bei der Konkurrenz unterkomme, oder habe ich da was verpasst?