Verkehrte Welt: Statt zum Inflationsausgleich Zinsen auf Erspartes zu bezahlen, kassieren viele Banken inzwischen auch bei Privatkunden Strafgebühren für Bankeinlagen zum Beispiel auf dem Girokonto oder Sparbuch. Damit hat die anhaltende Niedrigzinspolitik der Zentralbanken die Geldbörsen der Deutschen endgültig erreicht. Wer clever gegensteuert, kann die Minuszinsen aber einfach minimieren oder sogar ganz umgehen. Hier zeigen wir die große Übersicht zu den Negativzinsen deutscher Banken und geben 8 wertvolle Tipps, die zuverlässige Abhilfe schaffen gegen Verwahrentgelte.


Tipp 2: Spareinlagen zu Banken mit höheren Freibeträgen umschichten + Übersicht mit höchsten Freibeträgen
Tipp 3: Geld auf mehrere Konten bei der Hausbank verteilen
Tipp 4: Tagesgeldkonto mit Zinsen auf Guthaben eröffnen mit Empfehlungen
Tipp 5: Genossenschaftsanteile kaufen und Zinsen erhalten
Tipp 6: Geld mit Renditechancen beim Robo Advisor automatisiert anlegen
Tipp 7: Wertpapierdepot eröffnen und in Aktien- und Anleihen-ETFs investieren
Tipp 8: Bargeldreserven aufstocken
Die aktuelle Zinspolitik der EZB hat Auswirkungen auf die gesamte Finanzwirtschaft – mit direkten Folgen auch für private Bankkonten. Die Zeiten, in denen auf Sparkonten angelegtes Geld über die Jahre und Jahrzehnte durch Zinsen einen ansehnlichen Vermögenszuwachs erbrachten, sind lange vorbei. Heute müssen immer mehr Sparer mit mittleren und größeren Guthaben sogar Gebühren oder Minuszinsen dafür bezahlen, dass sie ihr Geld einer Bank anvertrauen.
In jüngster Zeit hat diese umstrittene Praxis der Banken wiederholt die Gerichte beschäftigt. So hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor dem Landgericht Berlin am 28. Oktober 2021 ein – noch nicht rechtskräftiges – Urteil zugunsten der Kunden erwirkt. Am konkreten Fall der Sparda-Bank Berlin, auf die sich das Verfahren bezog, hat das Gericht die Erhebung von Gebühren auf Tagesgeld- und Girokonten untersagt.
Allerdings ist dieses Verfahren, das in die nächste Instanz gehen soll, vorerst nur eine Vignette im Tauziehen um die Gebühren auf Bankeinlagen.
Denn bereits im Sommer war das Landgericht Leipzig zu der gegenteiligen Auffassung gekommen: Gebühren auf Kontoguthaben seien legal, lautete hier das Urteil, selbst für Girokonten und selbst dann, wenn für diese Konten bereits Kontoführungsgebühren bezahlt würden. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und dieses Verfahren dürfte ebenfalls in die nächste Runde gehen.
Sprich: letzten Endes ist es wahrscheinlich, dass erst ein höchstrichterlicher Entscheid eine Klärung der Frage bringen wird, ob Gebühren auf Bankeinlagen erlaubt sind oder nicht. Denn die Lage ist tatsächlich vertrackt, auch für die Banken.
Die expansive EZB-Geldpolitik und ihre Folgen für Sparer
Seit die EZB im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008 mit einer ultra lockeren Geldpolitik begonnen hat, ist sie von diesem eigentlich der Krisenbekämpfung zugedachten Mittel nicht mehr losgekommen. Zu groß war die Furcht, die Finanzmärkte könnten beim Absetzen dieser „Droge“ eine Art kalten Entzug durchmachen – sprich eine radikale Korrektur, die so manches Unternehmen mit sich in den Abgrund ziehen könnte.
Und dafür schien der Mehrheit im EZB-Rat die Lage doch immer ein wenig zu volatil. Und dann kam Corona und veranlasste die Zentralbank, die gerade von der deutschen Bundesbank immer wieder geforderte Zinsanhebung immer weiter aufzuschieben. Für die Banken heißt das, dass auch sie mit reinen Zinsgeschäften in der Regel weniger verdienen als es früher üblich war.
Mehr noch, die EZB verlangt für Einlagen der Geschäftsbanken mittlerweile ein Verwahrentgelt von 0,5 Prozent pro Jahr. Allerdings, darauf verweisen die Verbraucherzentralen immer wieder gerne, greift dieses Verwahrentgelt erst ab einer Freigrenze, die recht großzügig bemessen ist. Und da die Verwahrung bei der EZB für Banken ohnehin nicht das bevorzugte Mittel ist (im Gegensatz zu gewinnträchtigen Kredit- und Investmentgeschäften etwa), dürfte es sich in der Mehrheit der Fälle um Summen handeln, die den Banken nicht allzu große Schmerzen bereiten.
Auf Bankenseite sieht man das freilich anders. Im Niedrigzinsumfeld wurden die Zinsen auf Sparguthaben bei Neuverträgen immer weiter herabgesetzt, bis es sich kaum mehr lohnte, Geld dauerhaft bei der Bank zu parken.
Und nun kann das Sparen sogar zum Verlustgeschäft werden. Während die Inflation weiter ansteigt und angespartem Vermögen die Kaufkraft nimmt, haben zahlreiche Banken damit begonnen, bei ihren Sparkunden abzukassieren. Nach einer Recherche des Internetportals Biallo erheben mehr als 550 Sparkassen und Banken Gebühren auf private Einlagen. Bei Einlagen von Firmenkunden sollen es schon über 580 sein.
Was sind Minuszinsen – und sind sie zulässig?
Was oft als „Negativzinsen“, „Strafzinsen“ oder „Minuszinsen“ bezeichnet wird, heißt im Juristendeutsch Verwahrentgelt. Denn nach Maßgabe des Darlehensrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs werden Zinsen nur auf Schulden erhoben. Wenn Kunden Geld bei einer Bank anlegen, dann hätte jedoch eher die Bank beim Kunden Schulden als umgekehrt. Deshalb wird in Deutschland offiziell vom „Verwahrentgelt“ gesprochen.
Denn eine Gebühr für eine Leistung (und das ist das Verwahren, so wenig aufwändig es auch sein mag) zu erheben, ist wohl grundsätzlich zulässig. Die Frage ist dabei zunächst nur, wie verhältnismäßig solche Gebühren sind.
Etwas anders ist es, wenn es sich um die Basiskonten handelt, einfache Guthabenkonten, die allen Bürgern zustehen. Denn nach Ansicht des Gesetzgebers (im Paragraphen 1 des Zahlungskontengesetzes – ZKG) ist die Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben ohne Konto kaum möglich. Deshalb hat er auch den ärmsten Mitgliedern der Gesellschaft das Recht eingeräumt, ein Konto zu besitzen, z.B. Obdachlosen und Flüchtlingen.
Obwohl diese Basiskonten auch mit Kontoführungsgebühren belegt werden können, dürfte eine zusätzliche Erhebung von Verwahrentgelten den Bogen überspannen. Zumal bereits mehr als 30 Banken vom ersten Euro ab Gebühren verlangen.
Ähnliches gilt im institutionellen Rahmen von den Sparkassen. Diese haben nach dem Sparkassengesetz einen öffentlichen Auftrag wahrzunehmen und daher Gewinnmaximierung immer gegen die Kosten für die Allgemeinheit abzuwägen. Auch hier könnten sich Verwahrentgelte z.B. in Form von Negativzinsen letztlich als rechtswidrig erweisen.
Allerdings steht eine höchstrichterliche Entscheidung dazu, wie oben gezeigt, noch aus. Und so lange dies so ist, werden die Banken nicht auf den Obolus verzichten, der ihnen das Vehikel des Verwahrentgelts bietet.
Was Kunden tun können, um Verwahrentgelte zu vermeiden
Wie können sich Kunden in dieser Situation vor negativen Auswirkungen auf ihr Vermögen schützen? Hier gilt es zunächst einmal die derzeitige Lage in Deutschland etwas genauer zu betrachten und auch ganz konkret die Banken zu benennen, die sich des Mittels der Verwahrentgelte bedienen. Denn längst nicht alle Kreditinstitute haben sich diesem Trend angeschlossen. Einige bieten sogar immer noch Zinsen auf Kundeneinlagen. Es kann sich lohnen, auch über einen Wechsel zu einer anderen Bank mit besseren Konditionen nachzudenken.
Auch wenn eine ganze Reihe an Banken bereits auf geringe und geringste Guthaben Entgelte erheben (siehe oben), ist dies nicht die Regel. Normalerweise besteht eine Freigrenze, oberhalb derer das Verwahrentgelt fällig wird. Diese Freigrenze ist von Bank zu Bank unterschiedlich, was erhebliche Auswirkungen auf das Greifen oder Nichtgreifen der Gebühren haben kann. Fest steht jedenfalls, dass die Freigrenze im Durchschnitt über die vergangenen Monate deutlich gesenkt wurde.
Die Höhe des Verwahrentgelts beträgt in der Regel 0,5 Prozent der eingelegten Summe oberhalb des Freibetrags pro Jahr. Die Banken orientieren sich hier an den Gebühren, die sie bei der EZB zahlen müssen, und versuchen so ihr Handeln nach Marktgesichtspunkten zu legitimieren. Einzelne Kreditinstitute jedoch verlangen sogar noch mehr wie unsere Übersicht über Negativzinsen bei Privatkonten zeigt:
Strafzinsen bei Banken – aktualisiert im August 2022
Bank | Verwahrentgelt | Freibetrag ( = Änderung/Abschaffung angekündigt, Termin offen; = Verwahrentgelt / Minuszinsen abgeschafft) | Für Neukunden / für Bestandskunden |
1822direkt * | / | ||
Deutsche Kreditbank (DKB) * | / | ||
comdirect * | / | ||
Commerzbank * | / | ||
Deutsche Bank | (ab Oktober 2022 keine Strafzinsen mehr) | / | |
Hamburger Sparkasse (HASPA) | / | ||
HypoVereinsbank | / | ||
ING * | / | ||
Norisbank | 0,5% p.a. | 50.000 EUR Giro-, Verrechnungskonten; 25.000 EUR Tagesgeldkonten | / |
N26 * | / | ||
Postbank | (ab August 2022) | / | |
PSD Bank | / | ||
Targobank | fixe Gebühr je nach Kontogröße (10-50 EUR) | 50.000 EUR | / |
Volksbanken-Raiffeisenbanken | / |
Weitere Banken, die derzeit Strafzinsen erheben und Änderungen planen (Stand: Mai 2022):
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank)
- Dortmunder Volksbank
- Frankfurter Volksbank
- Mittelbrandenburgische Sparkasse
- Nassauische Sparkasse (Naspa)
- Ostsächsische Sparkasse Dresden
- Sparda-Bank München
- Sparda-Bank Südwest
- Sparda-Bank West
- Sparkasse Hannover
- Sparkasse Pforzheim Calw
- Volksbank Stuttgart
Grundsätzlich unterscheiden die meisten Banken nicht zwischen Bestands- und Neukunden. Das heißt, auch wenn du bei einem Kreditinstitut ein Konto bereits vor Jahren zu völlig anderen Konditionen eingerichtet hast, kann die Bank dich zur Kasse bitten. Allerdings wird hierzu eine schriftliche Einverständniserklärung eingefordert. Selbstverständlich kannst du diese verweigern, musst dann aber damit rechnen, dass die Bank das Konto kündigt.
Manche Banken lassen mit sich reden
Allerdings ist eine massenhafte Kündigung von Konten vermögender Kunden gewiss nicht im Interesse der Bank. Und vom Verwahrentgelt sind in der Regel hohe Guthaben betroffen, deren weitere Verwaltung die Bank gerne übernehmen würde. Deshalb sind die Kreditinstitute bei vermögenden Bestandskunden in der Praxis durchaus flexibel.
Um ihre Kunden zu halten und negative Presse zu vermeiden, werden oft individuelle Vereinbarungen mit den Kunden getroffen. Diese richten sich u.a. nach Höhe des Guthabens und Wichtigkeit des Kunden für die Bank. Man sollte hier als Kunde durchaus offensiv seine Interessen vertreten.
In jedem Fall aber wird das Geldhaus versuchen, dem Kunden alternative Geldanlagemöglichkeiten anzubieten. Hier ist Vorsicht angesagt: Denn wenn das mit Gebühren bezogene Sparguthaben mit Anlagen verglichen wird, die Gewinn statt Verlust versprechen, dann mag dies für viele zunächst sehr attraktiv klingen. Dabei darf auf aber keinen Fall vergessen werden, dass diese Alternativen in aller Regel mit höheren Risiken verbunden sind, also letzten Endes den Anleger potenziell noch mehr Geld kosten können als das Verwahrentgelt.
Die Interessen der Bank sind hier klar: Denn sie verdient an risikoreicheren Finanzprodukten wie Fonds oder Aktiendepots über Provisionen und Gebühren deutlich mehr als an den Verwahrentgelten. Wenn also die Minuszinsen den Kunden wehtun, dann ist das für die Bank eine win-win-Situation: Sie verdient an den Spareinlagen, und sie verdient noch mehr, wenn die Kunden auf alternative Produkte übergehen.
8 Tipps: So vermeiden du effektiv Verwahrentgelte im Bankkonto

Was kann getan werden, um dieser Situation zu entgehen? Hier sind unsere 8 Tipps für alle, die das Verwahrentgelt ihrer Bank vermeiden wollen:
Tipp 1: Konto wechseln, um Verwahrentgelt zu vermeiden
Eine besonders radikale Variante ist sicherlich der Umzug des Kontos zu einer Bank ohne Verwahrentgelt. Solche Geldhäuser gibt es durchaus, wobei natürlich die Gefahr bestehen bleibt, dass nach dem Kontowechsel auch diese die Gebühren in Zukunft einführt. Das könnte beispielsweise geschehen, wenn die höheren gerichtlichen Instanzen doch für eine Legalität und Angemessenheit des Verwahrentgelts plädieren sollten. Eine Übersicht über das kostenlose Bankkonto findest du unten im Artikel.
Unter den Banken, die derzeit keine Gebühren auf Einlagen erheben sind viele Autobanken, etwa die Volkswagen Bank, die BMW Bank und die Institute von Renault, Mercedes und Ford. Auch kleinere Banken wie C24, Fidor Bank und die Evangelische Bank lassen sich hier nennen, ebenso wie viele regionale Sparkassen. Darüber hinaus lassen sich auch im Ausland größere Geldhäuser finden, die keine Entgelte erheben, so z.B. Openbank *, eine Marke der spanischen Großbank Santander.
Tipp 2: Spareinlagen zu Banken mit höheren Freibeträgen umschichten
Kunden können ihr Geld auch zu Banken mit höheren Freigrenzen umschichten. Hier bieten sich je nach Region verschieden Volksbanken-Raiffeisenbanken, Sparkassen oder PSD-Banken an. Wenn ausländische Anbieter mit einbezogen werden, ist hier der Favorit eindeutig: Die schwedische Klarna Bank * bietet einen Freibetrag von 500.000 EUR. Aber auch hierzulande können Institute wie die Solarisbank mit 250.000 EUR und die ProCredit Bank mit 200.000 EUR Freibeträgen durchaus punkten.
Recherchen des Magazins Focus ergaben Anfang Dezember 2021 dieses Spitzenranking mit den höchsten Freibeträgen:
Bank | Freibetrag in EUR |
Klarna Bank | 500.000 |
Kreissparkasse Birkenfeld | 250.000 (Bestandskunden: 1 Mio. EUR) |
Kreissparkasse München Starnberg-Ebersberg | 250.000 |
Leipziger Volksbank | 250.000 (für mehrere Konten) |
ProCredit Bank | 200.000 |
Raiffeisenbank im Oberland | 150.000 |
Raiffeisenbank Isar-Loisachtal | 120.000 |
Solarisbank | 250.000 |
Tipp 3: Geld auf mehrere Konten bei der Hausbank verteilen
Viele Banken erlauben die Eröffnung mehrerer Konten pro Kunde, während das Verwahrentgelt nur pro Konto erhoben wird. D.h. wenn ein größeres Vermögen auf mehrere Konten so verteilt wird, dass diese jeweils unter der Freigrenze bleiben, werden keine Gebühren fällig. Allerdings können auf diese Weise je nach Anbieter die Kontoführungsgebühren ungemütlich hoch werden.
Tipp 4: Tagesgeldkonto mit Zinsen auf Guthaben eröffnen
Da das Verwahrentgelt oftmals nur Girokonten betrifft, lohnt es sich, darüber nachzudenken, sein Geld vermehrt in Tages- und Festgeldkonten anzulegen. Der aktuelle Tagesgeld Vergleich zeigt, dass etwa die VTB Direktbank derzeit ein Tagesgeldkonto mit einem Volumen von bis zu 500.000 EUR anbietet. Verwahrentgelt fällt hier nicht an, es wird sogar ein Zins von 0,02% p.a. gezahlt. Im Festgeldbereich kann man das Angebot der niederländischen NIBC in Betracht ziehen, die beim NIBC Direkt Kombigeld bei Laufzeiten von 3-10 Jahren einen Zins von 0,35% p.a. bietet.
Tipp 5: Genossenschaftsanteile kaufen und Zinsen erhalten
Eine andere Form, Verwahrentgelte zu umgehen, bietet der Kauf von Anteilen an Genossenschaftsbanken wie den Volksbanken oder der GLS Bank. Diese bieten Miteigentümerschaft an der Bank und haben damit eine ähnliche Funktion wie Anleihen. Die Anteile werden beim Austritt aus der Genossenschaft mit Zinsen ausgezahlt. Im Gegensatz zu Fonds oder Aktien ist diese Art von Beteiligung aber äußerst risikoarm, da die Anteile nicht gehandelt werden. Verluste treten demnach nicht ein, es sein denn im – unwahrscheinlichen – Fall einer Bankpleite. Nachteil: Das Kapital ist in der Regel über einen längeren Zeitraum gebunden.
Tipp 6: Geld mit Renditechancen beim Robo Advisor anlegen
Mit etwas mehr Risikofreude ausgestattete Anleger können eine der relativ sicheren Geldanlagemethoden wählen, z.B. einen Robo Advisor. Diese bieten im Vergleich zum klassischen Anlageberater die Vorteile, kostengünstiger zu sein und ein tendenziell ausgewogeneres Chancen-Risiko-Verhältnis anzubieten. Denn die von Fintechs und Banken entwickelten Algorithmen tun sich oft leichter, Risikoneigung und vorhandenes Vermögen in eine passende Strategie zusammenzufassen, als provisionsabhängige Bankberater klassischen Einschlags.
So bietet etwa der von Dontox.de im Echtgeld-Testbericht empfohlene digitale Vermögensverwalter Ginmon zehn verschiedene Strategien an, die von konservativ bis risikofreudig reichen. Der Ansatz des von der BaFin kontrollierte unabhängige Robo Advisors Ginmon * beruht auf einer konsequenten Anwendung des sog. Fama-French-Modells, eines Investmentplans zweier mit dem Nobelpreis ausgezeichneter Ökonomen. Speziell als Alternative zum Tagesgeldkonto hat Ginmon auch das Ginmon Sparkonto entwickelt und wirbt damit, dass damit Negativzinsen dauerhaft zu vermeiden sind. Die erwartete Rendite wird mit 2,68% p.a. angegeben. Als Aktion für Neukunden fällt für das Ginmon Sparkonto aktuell bis Ende 2022 keine Servicegebühr an *.
Andere digitale Vermögensverwalter wiederum haben den Vorteil, dass man mit der Geldanlage auch bei ihnen auch einem guten Zweck dient. Hier tut sich vor allem der relativ neue Zweig der Ethikbanken hervor.
Tipp 7: Wertpapierdepot eröffnen und in Aktien- und Anleihen-ETFs investieren
Natürlich kann man auch in Eigenregie in Aktien oder ETFs im eigenen kostenlosen Wertpapierdepot z.B. bei ING Geld anlegen. Denn der Aktienmarkt hat sich auf lange Sicht als eine der profitabelsten Geldanlagen bewährt. Ein solches Investment kann auf einer individuellen Auswahl von Einzeltiteln basieren. Dabei ist darauf zu achten, das Risiko möglichst weit zu streuen, indem man sich Anteilsscheine etwa aus verschiedenen Branchen und Ländern ins Depot legt.
Oder man investiert in aktienbasierte Fonds investieren, ETFs, die z.B. Indizes wie den deutschen Leitindex DAX oder bestimmte Branchen abbilden und deren Wertentwicklung nachvollziehen. ETF-Sparpläne haben den zusätzlichen Vorteil, Gewinnorientierung mit dem klassischen Sparansatz zu verbinden, also auf eine längerfristig konstante Rendite hinzuarbeiten. Es ist hierbei aber immer in Betracht zu ziehen, dass dem langfristig wahrscheinlichen größeren Gewinn kurz- bis mittelfristig erhebliche Schwankungsrisiken gegenüberstehen. Wer am Aktienmarkt investiert, sollte in jedem Fall auf eine breite Risikostreuung achten und sich darauf einstellen über längere Zeit hinweg im Markt investiert zu bleiben.
Wer das Risiko einer Geldanlage in Aktien scheut, setzt lieber auf Anleihen-ETFs. Je niedriger die Laufzeit der Anleihen, desto niedriger die Wertschwankung. Eine höhere Verzinsung gibt es aber nur bei Anleihen mit längerer Laufzeit oder Schuldtitel von Unternehmen mit niedrigerer Bonität.
Hier ist eine aktuelle Übersicht über Wertpapierdepots, die auch Sparpläne für ETFs anbieten:
Tipp 8: Bargeldreserven aufstocken
Eine letzte Variante der Vermeidung von Verlusten durch Verwahrentgelte ist natürlich das Halten von Bargeldreserven. Wenn hierbei auch kein aktiver Inflationsausgleich möglich ist, so ist man damit dennoch bessergestellt, als wenn man zusätzlich noch Gebühren an seine Bank zahlen muss. Die Vor- und Nachteile des Bargelds liegen auf der Hand: es werden kaum Risiken in Kauf genommen (wenn nicht zufällig der heimische Tresor gestohlen wird), aber es gibt auch keine Möglichkeit der Vermehrung des Vermögens durch passives „Arbeiten“ am Kapitalmarkt. So eignet sich diese letzte Variante vor allem für diejenigen, die das Risiko scheuen und sich nicht persönlich mit Finanzfragen auseinandersetzen wollen.
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